Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und
Unterstützungsleistungen

1.   Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge mit Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind. Sie umfassen alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen mir (dem Unternehmer) und dem Kunden, die eine Dienstleistung durch den Unternehmer zum Inhalt haben. Dies ist der Fall, wenn eine Beratungs- oder Unterstützungsleistung jeglicher Art zur Anwendung kommt, wobei die Ergebnisverantwortung beim Kunden liegt. Ein Erfolg ist insbesondere nicht geschuldet, wenn bei Vertragsschluss kein zu erstellendes Werk vom Kunden in Auftrag gegeben wird, sondern die Beratung oder Unterstützung des Kunden abgerufen wird.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens des Unternehmers nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2.   Vertragsschluss und Leistungserbringung

2.1. Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag mit dem Unternehmer kommt zustande, wenn der Unternehmer den Auftrag des Kunden in Textform bestätigt oder im Falle einer telefonischen Auftragserteilung des Kunden durch die sofortige telefonische Leistungserbringung des Unternehmers

2.2. Vertragliche Hauptleistungspflicht des Unternehmers ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung im vereinbarten Zeitraum und am Erfüllungsort. Der Unternehmer erbringt die Dienstleistung nach dem aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistung qualifiziert ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter des Unternehmers. Während der Auftragserledigung kann der Unternehmer eine eingesetzte Person durch eine andere ersetzten. Eine eventuell erforderliche Einarbeitungszeit geht zu Lasten des Unternehmers. Der Unternehmer ist berechtigt, für die Erbringung seiner Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen.

Der Kunde kann den Austausch von Personal nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ihm die Fortsetzung der Leistungsannahme unzumutbar macht. Die Kosten für den Austausch gehen dann zu Lasten des Unternehmers.

2.3. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Kunden. Beide sind bei der Ausübung der Tätigkeit insbesondere örtlich und zeitlich nicht gebunden. Gleichwohl werden die Vertragspartner auf die Interessen des jeweils anderen bei der Gestaltung der Leistungserbringung Rücksicht nehmen, insbesondere wenn die persönliche Anwesenheit eines Mitarbeiters beim Kunden erforderlich ist.

3.   Vertragsbeendigung und Kündigung

3.1. Das Vertragsverhältnis endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch den Unternehmer.

3.2. Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

3.3. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform.

3.4. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses haben beide Parteien sämtliches in ihrem Besitz befindliches Eigentum der anderen Partei und die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an die andere Partei herauszugeben.

4.   Mitwirkungspflichten

4.1. Der Kunde muss dem Unternehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorlegen, ihm alle Informationen erteilen und von allen für den Unternehmer relevanten Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Unternehmers bekannt werden.

4.2. Auf Verlangen des Unternehmers hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

5.   Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt nach Zeitaufwand zu den vom Unternehmer vor oder bei Vertragsschluss mündlich oder in Textform bekannt gegebenen Stundensätzen. Die Berechnung des Zeitaufwands erfolgt in halbstündigen Intervallen, wobei aufgerundet wird. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten des Unternehmers werden wie Leistungszeiten vergütet, dem Kunden steht es jedoch frei nachzuweisen, dass durch die Wartezeit dem Unternehmer keine Kosten entstanden sind.

5.2. Übernachtungskosten werden dem Unternehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Unternehmer ersetzt bei Benutzung

der Bahn: Fahrtkosten 2. Klasse,

eines Flugzeuges: Flugkosten der Economy-Klasse,

des Pkw: 0,38 EUR für jeden gefahrenen Kilometer.

Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt dem Unternehmer vorbehalten.

Der Unternehmer trägt alle sonstigen Aufwendungen, die im Rahmen seiner Tätigkeit anfallen, soweit nicht abweichend vereinbart. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise. Hinzu kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %.

5.3. Dienstleistungen die sofort und/oder einmalig erledigt werden, werden sofort und ohne weitere Leistungsnachweise abgerechnet. In allen anderen Fällen erstellt der Unternehmer monatlich nachträglich Rechnungen. Die Rechnungen werden zusammen mit einer Aufstellung über die Leistungszeiten und Leistungsinhalt übersandt, sofern nicht bei Vertragsschluss die abzurechnende Leistungszeit bereits vereinbart war. Sämtliche Rechnungen des Unternehmers sind bei Zugang sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Angaben auf der Rechnung eines Zahlungsziels sind unverbindlich und schieben die Fälligkeit nicht hinaus.

5.4. Macht der Kunde innerhalb von 14 Tagen Einwände gegen die Rechnungsstellung geltend, werden ihm die Leistungsnachweise in Kopie zur Prüfung übersandt. Danach gelten die Leistungsnachweise als genehmigt, wenn der Kunde keine weiteren Einwände innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Leistungsnachweise schriftlich erhebt.

5.5. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung durch den Unternehmer bedarf.

6.   Verschwiegenheit und Datenschutz

6.1. Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt. Die Parteien werden sich von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn und soweit eine Partei gesetzlich oder infolge vernünftigerweise nicht abwendbarer gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zur Veröffentlichung der jeweiligen Informationen verpflichtet ist.

6.2. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden, so ist der Unternehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

6.3. Der Unternehmer nimmt keine weiteren Auftragsdatenverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Kunden in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Unternehmer den Kunden immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Kunde die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

7.   Haftung

7.1. Der Unternehmer haftet in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf seine eigenen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2. Der Unternehmer haftet für sonstige Schäden, die auf seiner eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt.

7.3. Für die verbleibenden Schäden haftet der Unternehmer dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), es sei denn, der Unternehmer kann sich kraft Handelsbrauches von der Haftung freizeichnen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, also solche Pflichten, die der Vertrag dem Kunden nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Ferner sind dies Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Höhe nach haftet der Unternehmer in diesen Fällen begrenzt auf den Ersatz der Schäden, die bei Vertragsabschluss typisch und vorhersehbar sind.

7.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.5. Der Unternehmer haftet in vollem Umfang bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer gelieferten Sache.

7.6. Im Übrigen ist die Haftung des Unternehmers ausgeschlossen.

7.7. Ein Mitverschulden des Kunden in Folge der unzureichenden Erbringung von Mitwirkungsleistungen, der verspäteten Anzeige von Schäden, infolge von Organisationsfehlern oder aus sonstigen Gründen ist dem Kunden anzurechnen.

7.8. Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmer etwaige Schäden im Sinne vorstehender Regelungen unverzüglich schriftlich und vorab telefonisch oder per E-Mail anzuzeigen und sie vom Unternehmer aufnehmen zu lassen, so dass der Unternehmer möglichst frühzeitig informiert ist und erforderlichenfalls gemeinsam mit dem Kunden Schadensminderung betreiben kann. Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht kann zu einer Minderung oder einem Ausschluss des Schadensersatzanspruchs führen.

8.   Verjährung

Schadensersatzansprüche aufgrund von etwaigen Pflichtverletzungen des Unternehmers verjähren innerhalb von 18 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen oder wegen der verschuldeten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Unternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen betroffen sind

9.   Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Sitz des Unternehmers als Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten als vereinbart.

10. Sonstiges

10.1. Nebenabreden und nachträgliche Vertragsergänzungen können nur mit dem Unternehmer oder einen schriftlich Bevollmächtigten getroffen werden.

10.2. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unvollständig sein, so werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für festgestellte Lücken.

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Gültig ab 01.06.2024